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Sehr geehrter Patientinnen und Patienten,
ab dem 01.01.2024 steht das rosa Rezept zur Verordnung von Medikamenten zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr zur Verfügung. Zeitgleich wird durch das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Kassenärztliche Vereinigung das elektronische Rezept eingeführt (= eRezept). Grüne oder blaue Rezepte, sowie Hilfsmittelrezepte sind davon nicht betroffen (sie bestehen vorerst weiter in der bisherigen Form, sollen aber im Laufe der nächsten Jahre auch digitalisiert werden).
Gerne können Sie bei der ersten Rezeptbestellung im jeweiligen Quartal schon alle Medikamente bestellen, die im Verlauf der nächsten 8 Wochen zur Neige gehen werden.
Ablauf ab dem 01.01.2024:
Wir benötigen vor Erstellung des Rezeptes ihre Krankenkassenkarte bzw. die Krankenkassenkarte muss in unserer Praxis in dem Quartal eingelesen worden sein; VORHER ist eine Verordnung NICHT möglich!!!
Sie bestellen bei uns wie bisher ihren Rezeptwunsch per Onlineformular oder über das Papierformular. Bitte geben Sie uns 3 Werktage Zeit für die Bearbeitung.
Nach den 3 Werktagen Bearbeitungszeit können Sie ihr elektronisches Rezept direkt in ihrer Wunschapotheke einlösen. Hierfür nehmen Sie bitte unbedingt ihre Krankenkassenkarte mit in die Apotheke, da diese als „Schlüssel“ fungiert. Legen Sie bitte in der Apotheke ihre Krankenkassenkarte vor und sagen Sie dem Apothekenmitarbeiter*in, dass Sie ein elektronisches Rezept verordnet bekommen haben. Der Mitarbeiter*in der Apotheke wird ihre Krankenkassenkarte daraufhin in ein Kartenlesegerät einlesen und kann nach wenigen Sekunden sehen, welche Medikamente Ihnen durch uns verordnet wurden. Anschließend werden Ihnen die vorrätigen Medikamente ausgehändigt.
Alternativ kann auch eine Person Ihres Vertrauens ihre Medikamente (mit ihrer Krankenkassenkarte) in der Apotheke abholen.