Verkerhsmedizin
Wir bieten Ihnen sämtliche Untersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an.
Für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Führerscheins sind, je nach Klassen,
verschiedene Untersuchungen notwendig:
- Ärztliche körperliche Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5.1)
- Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 6.2)
- Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5.2)
PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1 E benötigen:
LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 47. Lebensjahr alle 5 Jahre:
- Ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1)
- Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2)
Taxifahrer und Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:
- Ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1)
- Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2)
Darüber hinaus ist ein Psychometrischer Leistungstest gemäß FeV, Anlage 5.2 erforderlich für:
- Erst-Bewerber für Taxi- und Busführerschein
- Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein, KOM) ab dem 47. Lebensjahr
- Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF) ab dem 57. Lebensjahr
Wir beraten Sie gerne im Vorfeld und erstellen Ihnen ein Angebot. Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin im Vorfeld der Untersuchung.
Die Gebühren für die notwendigen Untersuchungen sind entweder im Vorfeld zu überweisen oder am Tag der Untersuchung per EC-Karte zu bezahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Die Gebühren für die notwendigen Untersuchungen sind entweder im Vorfeld zu überweisen oder am Tag der Untersuchung per EC-Karte zu bezahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich!