Notfallnummern: Bei nicht lebensbedrohlichen Angelegenheiten: 116117. Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen: 112 

Feuerwehr

Die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 26 Atemschutzgeräte“ festgestellt und überwacht werde; siehe ArbMedVV, Anhang Teil 4, BGV A 4 bzw. GuV-V A 4 und Feuerwehrdienstvorschrift „Atemschutz“ (FwDV 7).

Wir bieten Feuerwehrleuten u.a. die Untersuchungen nach G26.3 (für Atemschutzgeräteträgern) an, dies umfasst Kameraden/innen von freiwilligen Feuerwehren, ebenso auch von Berufsfeuerwehren.

Die Untersuchungen umfassen:

Die Kosten für die Untersuchung sind durch die beauftragende Kommune zu tragen (eine Kostenübernahme ist im Vorfeld der Untersuchungen einzuholen und in der Arztpraxis vorzulegen)