Notfallnummern: Bei nicht lebensbedrohlichen Angelegenheiten: 116117. Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen: 112 

Feuerwehr

Die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 26 Atemschutzgeräte“ festgestellt und überwacht werde; siehe ArbMedVV, Anhang Teil 4, BGV A 4 bzw. GuV-V A 4 und Feuerwehrdienstvorschrift „Atemschutz“ (FwDV 7).

Wir bieten Feuerwehrleuten u.a. die Untersuchungen nach G26.3 (für Atemschutzgeräteträgern) an, dies umfasst Kameraden/innen von freiwilligen Feuerwehren, ebenso auch von Berufsfeuerwehren.

Die Untersuchungen umfassen:

Die Kosten für die Untersuchung sind durch die beauftragende Kommune zu tragen (eine Kostenübernahme ist im Vorfeld der Untersuchungen einzuholen und in der Arztpraxis vorzulegen)

Wir danken unserem Assistenzarzt, Herrn Mathias Ulrich, für seine Unterstützung in den letzten 12 Monaten. Er wird ab 01.06.2025 seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einer anderen Praxis fortführen.


Fr. Furcht und Hr. Dr. Mortsch betreuen alle Patientinnen und Patienten selbstverständlich weiter!