Feuerwehr
Die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz “G 26 Atemschutzgeräte” festgestellt und überwacht werde; siehe ArbMedVV, Anhang Teil 4, BGV A 4 bzw. GuV-V A 4 und Feuerwehrdienstvorschrift “Atemschutz” (FwDV 7).
Wir bieten Feuerwehrleuten u.a. die Untersuchungen nach G26.3 (für Atemschutzgeräteträgern) an, dies umfasst Kameraden/innen von freiwilligen Feuerwehren, ebenso auch von Berufsfeuerwehren.
Die Untersuchungen umfassen:
- Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Labor (Blut- und Urinuntersuchung)
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionstestung
- Belastungs-EKG
- Ggf. Röntgenuntersuchung
- Bei Verdacht auf andere Erkrankungen sind ggf. weitere Untersuchungen nötig
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Die Kosten für die Untersuchung sind durch die beauftragende Kommune zu tragen (eine Kostenübernahme ist im Vorfeld der Untersuchungen einzuholen und in der Arztpraxis vorzulegen)