Feuerwehr
Die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 26 Atemschutzgeräte“ festgestellt und überwacht werde; siehe ArbMedVV, Anhang Teil 4, BGV A 4 bzw. GuV-V A 4 und Feuerwehrdienstvorschrift „Atemschutz“ (FwDV 7).
Wir bieten Feuerwehrleuten u.a. die Untersuchungen nach G26.3 (für Atemschutzgeräteträgern) an, dies umfasst Kameraden/innen von freiwilligen Feuerwehren, ebenso auch von Berufsfeuerwehren.
Die Untersuchungen umfassen:
- Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Labor (Blut- und Urinuntersuchung)
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionstestung
- Belastungs-EKG
- Ggf. Röntgenuntersuchung
- Bei Verdacht auf andere Erkrankungen sind ggf. weitere Untersuchungen nötig
Die Kosten für die Untersuchung sind durch die beauftragende Kommune zu tragen (eine Kostenübernahme ist im Vorfeld der Untersuchungen einzuholen und in der Arztpraxis vorzulegen)