Notfallnummern: Bei nicht lebensbedrohlichen Angelegenheiten: 116117. Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen: 112 

Arbeitsmedizin

Eine motivierte und gesunde Belegschaft mit wenigen Krankheitstagen ist für jeden Unternehmer Goldwert und nie eine sinnlose Investition.

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Bandbreite der Arbeitsmedizin nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) an. Dabei sind wir Ihr Beraters in allen Belangen des Gesundheitsschutzes in Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Wir bieten Ihnen neben der Beratung natürlich auch arbeitsmedizinische Untersuchungen an.

Diese finden vorangig in unserer Praxis statt, können aber auch ggf. bei Ihnen im Unternehmen erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Ihnen vor Ort nicht alle Untersuchungen möglich sind, da nicht alle Gerätschaften aufgrund der Größe und des Gewichtes nicht transportiert werden können

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot!

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Pflicht- und Angebotsvorsorgen
Wunschvorsorgen
arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen
Der Arbeitgeber darf, aufgrund seiner Fürsorgepflicht, seine Mitarbeiter nur dann einsetzen, nachdem er sich von deren Eignung überzeugt hat. Eignungsuntersuchungen werden beispielsweise bei folgenden Tätigkeiten durchgeführt:
arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchungen

Auf Veranlassung des Arbeitgebers werden Einstellungsuntersuchungen vor Beginn der Aufnahme einer Beschäftigung durchgeführt. Sie sind ein wichtiger Teil der Gesundheitsfürsorge am Arbeitsplatz. Einstellungsuntersuchungen befassen sich insbesondere mit Fragen

spezielle Untersuchungen nach anderen Gesetzen
Untersuchungen nach